Anmeldung von Veranstaltungen zu Zeiten von Corona
Leider kommt es immer wieder vor, dass die Absage der Veranstaltung in der Zeitung oder auf der jeweiligen Website des Veranstalters veröffentlicht wird,
jedoch die Verwaltungsgemeinschaft Saal a.d.Donau nicht vom Veranstalter über die Absage informiert wurde.
Da die Verwaltungsgemeinschaft Saal a.d.Donau dazu verpflichtet ist, die Veranstaltungen an weitere Behörden wie z.B. das Landratsamt und die Polizei zu melden, ist es von großer Wichtigkeit uns die Absage einer Veranstaltung rechtzeitig mitzuteilen.
Wir wissen, dass es für die Veranstalter sowie alle mitwirkenden Helfer viel Arbeit ist, eine solche Veranstaltung zu planen und zu organisieren und bedauern es sehr, wenn die Veranstaltung aufgrund der
Coronapandemie nicht mehr stattfinden kann.
Da man aktuell nicht voraussagen kann, ob angemeldete Veranstaltungen tatsächlich stattfinden können, werden entsprechende Veranstaltungsanzeigen und Anträge auf eine vorübergehende Schankwirtschaft
nicht umgehend, sondern ca. 1-2 Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin bearbeitet.
Sollten aufwendigere Auflagen für eine größere Veranstaltung erforderlich sein, werden diese rechtzeitig mit dem Veranstalter besprochen.
Für alle Fragen zu Veranstaltungen stehen wir Ihnen natürlich weiterhin während der Öffnungszeiten zur Verfügung.